Kurzantwort: Ein Gesundheitszeugnis nach §43 IfSG ist die Bescheinigung über die Erstbelehrung nach dem Infektionsschutzgesetz. Sie wird für viele Tätigkeiten in Gastronomie, Lebensmittelverarbeitung, Catering, Bäckerei, Metzgerei und ähnlichen Bereichen benötigt.

Der Begriff Gesundheitszeugnis ist im Alltag sehr verbreitet. Gemeint ist heute in der Regel keine klassische ärztliche Untersuchung, sondern die Belehrung nach §43 Infektionsschutzgesetz. Diese Belehrung informiert darüber, welche Krankheiten, Symptome und Hygieneregeln beim beruflichen Umgang mit Lebensmitteln wichtig sind.

Warum gibt es das Gesundheitszeugnis?

Wer beruflich Lebensmittel herstellt, behandelt oder ausgibt, trägt Verantwortung für andere Menschen. Krankheitserreger können über Lebensmittel weitergegeben werden. Die Erstbelehrung soll verhindern, dass Personen mit bestimmten Symptomen oder Infektionen weiterarbeiten und dadurch Gäste, Kunden, Patienten oder Kinder gefährden.

Welche Begriffe bedeuten dasselbe?

Viele Arbeitgeber verwenden unterschiedliche Begriffe. Häufig gemeint ist aber dieselbe Bescheinigung:

  • Gesundheitszeugnis
  • rote Karte
  • Gesundheitspass
  • Lebensmittelbelehrung
  • Erstbelehrung nach §43 IfSG

Wer braucht die Bescheinigung?

Die Bescheinigung ist typischerweise erforderlich, wenn Sie gewerbsmäßig mit bestimmten Lebensmitteln arbeiten. Das betrifft zum Beispiel Köche, Küchenhilfen, Kellner, Barpersonal, Mitarbeitende in Bäckereien, Metzgereien, Lebensmittelproduktion, Catering, Foodtrucks, Lieferdiensten oder Gemeinschaftseinrichtungen wie Kitas, Schulen und Krankenhäusern.

Wie läuft die Erstbelehrung ab?

  1. Sie erhalten eine mündliche, videobasierte oder persönliche Belehrung.
  2. Sie lesen die schriftlichen Informationen zu Hygiene, Symptomen und Tätigkeitsverboten.
  3. Ihr Verständnis wird geprüft, häufig mit einem kurzen Test.
  4. Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten Sie die Bescheinigung.

Wie lange ist das Gesundheitszeugnis gültig?

Die Erstbelehrung ist grundsätzlich unbefristet gültig. Wichtig ist aber, dass die Tätigkeit innerhalb der gesetzlichen Frist nach der Erstbelehrung aufgenommen wird. Danach muss der Arbeitgeber regelmäßig eine Folgebelehrung durchführen und dokumentieren.

Was kostet das Gesundheitszeugnis?

Die Kosten hängen vom Anbieter oder vom zuständigen Gesundheitsamt ab. Viele Gesundheitsämter liegen ungefähr im Bereich von 20 bis 40 Euro. Bei TestHelp24 ist der Kurs kostenlos; bezahlt wird erst das Zertifikat nach bestandenem Kurs.

Merkliste: Wenn Ihr Arbeitgeber ein Gesundheitszeugnis, eine rote Karte oder einen Gesundheitspass verlangt, fragen Sie in der Regel nach der Bescheinigung über die Erstbelehrung nach §43 IfSG.

Häufige Fragen

Was ist ein Gesundheitszeugnis einfach erklärt?

Es ist die Bescheinigung, dass Sie nach §43 Infektionsschutzgesetz über wichtige Hygieneregeln, Krankheitssymptome und Tätigkeitsverbote belehrt wurden.

Ist das Gesundheitszeugnis dasselbe wie die rote Karte?

Im Alltag ja. Gesundheitszeugnis, rote Karte und Gesundheitspass meinen meist die Bescheinigung nach §43 IfSG.

Kann man das Gesundheitszeugnis online machen?

Ja, wenn die Belehrung durch eine autorisierte Stelle oder einen entsprechend zugelassenen Arzt durchgeführt wird.

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Offizielle Quellen

TestHelp24: Gesundheitszeugnis nach §43 Infektionsschutzgesetz

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