Kurzantwort: Die Erstbelehrung nach dem Infektionsschutzgesetz besteht aus einer mündlichen oder videobasierten Belehrung, schriftlichen Informationen, einer Verständnisprüfung und der anschließenden Bescheinigung nach §43 IfSG.

Die Erstbelehrung soll sicherstellen, dass Personen mit Lebensmittelkontakt wissen, wann sie nicht arbeiten dürfen und welche Hygieneregeln gelten. Der Ablauf kann beim Gesundheitsamt, in einer Praxis oder online stattfinden.

Schritt für Schritt

  1. Daten und Identität: Zunächst werden persönliche Daten aufgenommen und die Identität geprüft.
  2. Belehrung: Sie erhalten die zentralen Informationen zu Krankheitssymptomen, Tätigkeitsverboten und Hygiene.
  3. Merkblatt: Zusätzlich gibt es schriftliche Hinweise, die Sie lesen und verstehen müssen.
  4. Test oder Bestätigung: Häufig wird geprüft, ob die Inhalte verstanden wurden.
  5. Bescheinigung: Nach erfolgreichem Abschluss erhalten Sie das Gesundheitszeugnis.

Welche Themen werden behandelt?

Typische Themen sind Durchfall, Erbrechen, Fieber, infizierte Wunden, Salmonellen, Hepatitis A, Meldepflichten und das Verhalten, wenn Symptome auftreten. Es geht darum, andere Menschen vor Infektionen zu schützen.

Was passiert nach der Erstbelehrung?

Die Bescheinigung gehört Ihnen. Ihr Arbeitgeber muss sie aber auf Verlangen der Behörde vorweisen können. Deshalb geben viele Beschäftigte die Bescheinigung beim Arbeitgeber ab oder stellen eine Kopie bereit.

Folgebelehrung nicht vergessen

Nach Arbeitsbeginn ist der Arbeitgeber für regelmäßige Folgebelehrungen verantwortlich. Diese dienen dazu, das Wissen zu Hygiene und Infektionsschutz aufzufrischen und zu dokumentieren.

Häufige Fragen

Muss ich bei der Erstbelehrung einen Test machen?

Häufig ja. Bei Online-Kursen wird das Verständnis oft durch einen Multiple-Choice-Test geprüft.

Was passiert, wenn ich den Test nicht bestehe?

Bei TestHelp24 kann der Test wiederholt werden, bis er bestanden ist.

Wie lange dauert die Belehrung?

Je nach Anbieter oder Gesundheitsamt unterschiedlich; bei TestHelp24 dauert der Kurs etwa 15 Minuten.

Weitere hilfreiche Artikel

Offizielle Quellen

TestHelp24: Gesundheitszeugnis nach §43 Infektionsschutzgesetz

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